Nouvelair-Airbus A320 überfliegt in Nizza versehentlich startbereites Flugzeug
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Zivilluftfahrt21. September 2026·2 Min.

Nouvelair-Airbus A320 überfliegt in Nizza versehentlich startbereites Flugzeug

Ein Airbus A320 von Nouvelair ist in Nizza versehentlich auf die falsche Piste und über ein startbereites Flugzeug von EasyJet hinweggeflorgen. Die BEA ermittelt.

Am 21. September 2025 führte ein Airbus A320-200 der Nouvelair mit der Registrierung TS-INP den Flug BJ-586 von Tunis nach Nizza durch, als es beim Anflug zu einem schweren Zwischenfall kam. Die Maschine steuerte versehentlich die falsche Piste 04R an, während sich auf dieser Piste ein anderer Airbus A320 von EasyJet Europe befand. Es gab keine Verletzten, das Hauptfahrwerk der Nouvelair-Maschine berührte die Piste nicht.

Details zum Vorfall

Der Flug BJ-586 war für die Piste 04L in Nizza freigegeben worden. Während des Endanflugs wich das Flugzeug jedoch ab und richtete sich auf die Piste 04R aus. Auf dieser Piste befand sich zu diesem Zeitpunkt das EasyJet-Europe-Flugzeug mit der Registrierung OE-IJZ als Flug U2-4706 nach Nantes, welches sich in Positionierung befand und auf die Startfreigabe wartete.

Das Nouvelair-Flugzeug überflog die auf der Piste stehende EasyJet-Maschine in geringer Höhe. Die Besatzung der Nouvelair-Maschine leitete nach Aufforderung durch die Flugsicherung einen Fehlanflug ein. Die Maschine stieg auf 4000 Fuß, positionierte sich für einen erneuten Anflug und landete rund 15 Minuten später ohne weitere Zwischenfälle auf der vorgesehenen Piste 04L. Die EasyJet-Maschine kehrte nach dem Vorfall zum Vorfeld zurück und der Flug wurde annulliert.

Laufende Untersuchungen

Die französische Untersuchungsbehörde BEA leitete umgehend eine Untersuchung ein und veröffentlichte im Oktober 2025 einen vorläufigen Bericht. Im September 2026 folgte ein kurzer Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Ermittlungen. Die Untersuchungen umfassen unter anderem die Auswertung der Flugdatenschreiber und Stimmenrekorder, Radardaten, Wetterbedingungen, Besatzungs- und Lotsenbefragungen sowie die Überprüfung von Verfahren und der Pistenbefeuerung.

Quelle

The Aviation Herald